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Integratives Konzept der Schule

 

“Die Grundschule ist ein Ort der grundlegenden Erfahrung. Sie soll jedem Kind grundlegende Bildung ermöglichen” (Schulordnung)

 

Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 wurde die Elfenley-Grundschule-Oberwesel “Schwerpunktschule für Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf”.

 

Grundsätze der integrativen Förderung

  • Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden auf Wunsch der Eltern und nach Entscheidung der Schulbehörde nicht in eine Förderschule sondern in die Regelklassen der Schwerpunktschule aufgenommen. Sie werden dort integriert und zieldifferent, d.h. nach dem Lehrplan und den Richtlinien der zuständigen Förderschule unterrichtet.

 

  • Ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend werden sie gefördert. Sie erfahren Unterstützung  durch Differenzierungsmaßnahmen komplexer Unterrichtsinhalte, durch gezielte Hilfe beim Bearbeiten schwieriger Arbeitsaufträge und durch  ausgewähltes  Anschauungsmaterial.

Folgende Grundsätze gelten für die pädagogische Arbeit mit den Integrationsschüler/innen:

 

  • Wir führen mit den betroffenen Eltern  Beratungsgespräche durch, wobei die Bedürfnisse des einzelnen Schülers und die Zukunftsprognosen geklärt und abgeschätzt werden.
  • Wir empfehlen unsere Schule als Förderort, wenn wir überzeugt sind, dass der/die Schüler/in in die Lernarbeit der Regelklasse einbezogen werden kann. Das differenzierte zugleich aber themengleiche Arbeiten setzen wir für eine sinnvolle Integration voraus.
  • Nach Möglichkeit versuchen wir die Schwerpunktschüler/innen so zu fördern, dass sie das Regelniveau erreichen. Wir beobachten ihre schulische Entwicklung, sodass sie einerseits nicht überfordert werden, andererseits die Lernziele der Förder- bzw. der Grundschule erreichen können.
  • Eine äußere Differenzierung findet nur in Einzelsituationen in Verbindung mit Kleingruppen   statt, um Ausgrenzungen  zu vermeiden.

 

Organisation und personelle Ausstattung in der integrierten Förderung       

Dieses pädagogische Konzept ist nur umsetzbar, wenn die Schwerpunktschule personell anders ausgestattet ist, als die normale Grundschule.

 

Die Förderlehrer/innen und ihre Aufgaben

  • In den integrativen Klassen unterrichten neben den Grundschullehrern auch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, durch die erst das differenzierte Unterrichten der heterogenen Lerngruppe möglich wird.
  • Die zusätzlichen Lehrkräfte ermöglichen es, unsere Klassen in vielen Stunden des Vormittags doppelt zu besetzen. In dieser Zeit kümmern sich zwei Lehrer um die Kinder. Die Förderschullehrerin und die pädagogische Fachkraft sind nicht ausschließlich für die beeinträchtigten Kinder da, sondern für alle Schüler unserer Schule.
  • Im Vordergrund soll aber eindeutig die Förderung der Integrationsschüler/innen stehen!

Die Förderlehrer können  bei Bedarf von anderen Klassen zur Diagnostik angefordert werden.

  • Es sollen  nicht mehr als  drei I-Schüler in einer Klasse sein.
  • Eine Förderlehrerin  oder eine PF (pädagogische Fachkraft) wird einer Klasse fest zugeordnet und begleitet diese Klasse und insbesondere die beeinträchtigen Schüler als Bezugsperson während der gesamten Grundschulzeit.
  • Der FöL und die PF arbeiten mit den Klassen- und Fachlehrer/innen im  Hinblick auf Differenzierungsmaßnahmen zusammen und unterstützen die      I-Schüler während des Unterrichtsablaufs, indem sie:                                                          

1.      Aufgabenstellungen erklären,

2.      während der Arbeitsphase unterstützen

3.      differenzierte Arbeiten zusammenstellen,

4.      komplexe Texte vereinfachen.

  • Der FöL und die PF halten ständig, in Absprache mit dem/der Klassenlehrerin, Kontakt zu den betroffenen Eltern.
  • Der FöL und die PF führen die Förderpläne, die Zeugnisse und die Entwicklungsprotokolle für die I- Schüler/innen. Hierzu ist ein Informationsaustausch mit allen Lehrern, die I-Kinder unterrichten, erforderlich.

 

Die Lehrer

Die Lehrer sind für die integrative Förderung der I-Schüler/innen auch zuständig:

  • Sie planen den Unterricht so, dass eine differenzierte und somit einen individuelle Förderung möglich ist.
  • In Unterrichtsfächern ohne FöL soll der unterrichtende Lehrer/in  Differenzierungsmaßnahmen anbieten, damit auch die I-Schüler mitarbeiten können.
  • Die Lehrer geben dem FöL und der PF kontinuierlich Informationen zum Entwicklungsstand der I-Schüler.

Förderpläne

Für unsere leistungsschwachen Kinder  sowie auch für die Integrationsschüler werden halbjährlich Förderpläne geführt. Diese werden in enger Zusammenarbeit von den Regel- und den Förderlehrern erstellt. Zusätzlich verschaffen  die tabellarischen Förderpläne (alle drei Monate) einen schnellen Überblick über den aktuellen Lern- und Leistungsstand des jeweiligen Schülers.

Leistungsbeurteilung

 

Förderschüler erhalten in allen Fächern und allen Klassenstufen ab dem 3. Schuljahr die Noten der Förderschule (Niveau der Lernstufe), die durch eine Verbalbeurteilung ergänzt wird.

Die Leistung im Bereich Mitarbeit und Verhalten wird generell nicht differenziert beurteilt.

 

  •  Erfolgt in einem Fach keine Differenzierung, können Regelnoten erteilt werden!!!
  • In den erteilten Fächern, die auf Förderschulniveau unterrichtet werden, soll nur die Verbalbeurteilung mit dem Lernstufenniveau der Förderschule erscheinen.

 

Bemerkung auf dem Zeugnis

 

………. wird integrativ nach einem individuellen Förderplan unterrichtet, der sich  am Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen,……, orientiert.

 

Zusammenarbeit mit der Förderschule

 

Alle Förderkräfte nehmen an den regelmäßig stattfindenden Fördertreffs der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen,…….. teil.

 

Evaluation

  • Beobachtungen der sozialen Kompetenzen und der individuellen Lernfortschritte der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch halbjährige Förderpläne,
  • regelmäßige Reflexion des schulinternen Schwerpunktschulkonzepts im Rahmen der Arbeitsgruppe „Schwerpunktschule“ und erfahrungsorientierte Weiterentwicklung dieses Konzepts.

Erfahrungen und Ergebnisse der externen Arbeitstreffen zum Thema Schwerpunktschule werden in das schulinterne Schwerpunktschulkonzept aufgenommen.

 

 



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